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Wohngeld-Plus-Gesetz ab 01.01.2023 – Anspruch prüfen!

Wohngeld Plus Gesetz – Anspruch jetzt unbedingt prüfen

Mit dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld geändert worden: u.a. höhere Zuschüsse und ein erweiterter Kreis der Empfänger*innen.

ℹ️ Hier ein paar Eckpunkte.

* Mehr als 1,4 Millionen Haushalte erhalten erstmals einen Anspruch, damit insgesamt 2,0 Millionen Bürgerinnen und Bürger

* Der Wohngeldzuschuss erhöht sich um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro.

* Entlastung der Wohngeldhaushalte bei steigenden Heizkosten mit Einführungen einer dauerhaften Heizkostenkomponente

* ❗️Die Höhe des Wohngeld ist von verschiedenen Faktoren ab: Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort.

ℹ️. Extra Heizkostenkomponente:

Die neue Heizkostenkomponente beträgt 2,00 Euro pro Quadratmeter. Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird die Höhe der Komponente erstmalig am 1. Januar 2024 überprüft. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/…/wohngeldreform-2125018

ℹ️. Wer erhält Wohngeld?

„Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.“

Quelle: https://www.bundesregierung.de/…/wohngeldreform-2125018

Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, kann mal hier grob mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung prüfen.

https://www.bmwsb.bund.de/…/wohngeldrechner-2023…

ℹ️ Antrag stellen

Den Antrag muss beim zuständigen Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt-, oder Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden.

Die Ämter rechnen mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten. §26a Wohngeld-Plus-Gesetz ermöglicht aber eine vorläufige Zahlung des Wohngelds.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__26a.html

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