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Ab 1. April 2025 gelten neue Regeln beim Elterngeld – was Eltern jetzt wissen müssen:

Ab dem 1. April 2025 gelten folgende Neuregelungen beim Elterngeld:

Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes 4 .

Paralleler Bezug von Basiselterngeld
Eltern können Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat lang gleichzeitig beziehen, und zwar innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gelten für 4 :

  • Eltern von Frühchen (mindestens sechs Wochen vor Termin geboren)
  • Eltern von Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge etc.)
  • Eltern von Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Diese Varianten bleiben unverändert kombinierbar. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere auch länger als einen Monat parallel Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhalten

Weiter Infos direkt beim BMFSFJ – hier klicken