für das ZBFS
Die Verwendungsnachweis für 2025 muss spätestens am 31. März 2026 beim ZBFS eingegangen sein.
Diese Fortbildung gibt euch eine praxisnahe Anleitung und unterstützt euch beim Ausfüllen der Verwendungsbestätigung für das ZBFS.
Wie der Antrag ist auch der Verwendungsnachweis immer eine Herausforderung für alle, die damit befasst sind. Grundlage für eine einfache Handhabung ist die strikt getrennte Buchhaltung zwischen Verein und Projekt und die Trennung zwischen verschiedenen Projekten des Vereins/Trägers.
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Das Online-Angebot richtet sich an alle Verantwortlichen der geförderten Zentren.
Moderation: Tina Flammensböck, FAM Allach und Antonie Wenger, FZ -Landshut
